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Energiepass für Gebäude
Anders als bei
Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von
Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf.
Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe
fehlen.
Die
Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energiepass für Gebäude einzuführen. Der Energiepass
informiert Verbraucher objektiv, er zeigt Einsparpotenziale
auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern
bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
In
Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit
Energieeffizienzklasse A geworben werden, wie es bei
Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Warum ein
Energiepass?
In privaten
Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel
des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und
Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei
vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von
Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Verlässliche
Informationen über den Energieverbrauch
sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der
Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie-
oder Gebäudepässe für den Gebäudebestand existieren. Sie
weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen
und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter
Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für
Neubauten macht die Energieeinsparverordnung einen
Energiebedarfsausweis zur Pflicht.
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