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Fragen und
Antworten:
Warum soll
es einen Energiepass für Gebäude geben? Und warum jetzt?
Um die
Energieeffizienz von Gebäuden in der EU zu steigern, hat das
Europäische Parlament gemeinsam mit dem EU-Rat am 16.12.2002
eine EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden"
erlassen. Hintergrund sind die Klimaschutzziele der EU und
besonders Deutschlands. Die Richtlinie ist von allen
Mitgliedsstaaten bis spätestens zum Januar 2006 in nationale
Rechtsvorschriften umzusetzen. Insofern ist das Argument, was
immer wieder von verschiedenen Seiten zu hören ist: „Das hat
noch Zeit!" oder „Das kommt eh noch nicht!" nicht
nachzuvollziehen. Das Mittel zur Umsetzung dieser Richtlinie
wird in Deutschland der Energiepass sein.
Was fordert
die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" von
den Mitgliedsstaaten der EU?
Die
Richtlinie fordert eine ganzheitliche Beurteilung der
Energieeffizienz von Neubauten und Einbeziehung von
Wärmedämmung, Heizungsanlage, Warmwasserversorgung,
Klimaanlage, Belüftungssystem, Beleuchtung und Belichtung.
Schaffung
von Energiebedarfs-Grenzwerten für umfassend renovierte große
Gebäude.
Regelmäßige
Überprüfung der Effizienz von Wärme- oder Kälteerzeugern.
Bei neuen
Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1 000 m² ist
die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit
alternativer Energiesysteme zu berücksichtigen.
Erstellung
von Energieausweisen für Neubauten und Gebäudebestand
Welche
Angaben muss dieser Energieausweis gemäß Richtlinie enthalten?
Der Ausweis
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss
Referenzwerte und Vergleichskennwerte enthalten, um den
Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der
Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zu ermöglichen.
Die
Bundesregierung will ab 2006 einen Energiepass für Gebäude
einführen. Macht der Energiepass für Gebäude wirklich Sinn.
Die Industrie verbraucht doch viel mehr Energie!
Tatsächlich
ist es so, dass der Anteil der Gebäude am
Gesamtenergieverbrauch in der EU ca. 40 % beträgt. Der Rest
entfällt auf Industrie, Verkehr und ähnliches. Wenn man
bedenkt, dass ein großer Teil dieser Gebäude in einer Zeit
gebaut wurde, wo Energiekosten nur eine geringe Rolle gespielt
haben, besteht hier ein enormes Einsparpotential.
Der
Energiepass soll Angaben über den Endenergieverbrauch von
Gebäuden enthalten. Ist das nicht sehr abhängig davon wie viel
elektrische Geräte man betreibt?
Die meisten
Menschen schätzen den Stromverbrauch eines Gebäudes
unverhältnismäßig hoch gegenüber dem Heizenergiebedarf ein.
Das liegt zum Teil daran, dass der Anteil der Beheizung am
Gesamtenergieverbrauch eines Haushaltes nicht unmittelbar aus
den Rechnungsbeträgen für die verschiedenen Energiearten
abgeleitet werden kann. Wegen der sehr unterschiedlich hohen
Kosten für Strom Öl oder Gas führt das zu Fehleinschätzungen.
Hinzukommt noch das verschiedene Energiearten auch in
unterschiedlichen Einheiten abgerechnet werden. Zum Beispiel
Öl in Liter, Gas in Kubikmetern und Strom in kWh.
Tatsächlich
hat mit durchschnittlich fast 80 % der Raumwärmebedarf den
größten Anteil am häuslichen Endenergieverbrauch.
Sind diese
von Ihnen angegebenen Anteile am Energieverbrauch eines Hauses
denn unabhängig vom Haustyp?
Nein, denn
abhängig vom Wärmedämmstandard, kann zum Beispiel bei einem
Neubau der Warmwasseranteil auf über 25 % ansteigen. Der
Energiepass berechnet und bewertet den Energiebedarf für
Heizung und Warmwasser unter sogenannten
Standardnutzerbedingungen und deckt damit die wichtigsten
Anteile der häuslichen Energieströme und die damit verbundenen
Sparpotentiale ab. Der Stromverbrauch wird nur insofern
pauschal berücksichtigt, wie er mit der Heizungsanlage
zusammen hängt (Pumpen, kontrollierte Lüftung etc.).
Die
Bundesregierung will ab 2006 einen Energiepass für Gebäude
einführen. Was sind die Ziele?
Die Ziele
sind:
Die
Bewertung von Häusern und Wohnungen nach verbindlichen
Energieeffizienzklassen
Die
Schaffung von Innovations- und Investitionsanreizen für Neubau
und Bestand
Die
Einrichtung eines Marketinginstruments für die
Wohnungswirtschaft
Inwieweit
wurde denn bislang gewährleistet, dass ein Gebäude nicht
zuviel Energie verbraucht?
Bislang
wurde im Rahmen der sogenannten Energieeinsparverordnung nur
für Neubauten und Komplettsanierungen der Nachweis einer
Begrenzung des Energiebedarfs in einem „Energiebedarfsausweis"
vorgeschrieben. Insbesondere für Bauherren, Eigentümer und
Mieter ist dieser Nachweis zu wenig greifbar bzw. handhabbar.
Der Energiepass soll die energetische Bewertung von allen
Häusern und Wohnungen nach verbindlichen Energie- und
Effizienzklassen ermöglichen und damit auch als
standardisierter Qualitätsnachweis bei Verkauf oder Vermietung
von Wohnungen dienen.
Wichtig an
dieser Stelle zu erwähnen ist auch, dass ab Anfang 2006 bei
Vermietung und Verkauf vom Gebäudeeigentümer ein Energiepass
vorgelegt werden muss.
Welche
Angaben über das Gebäude wird der Energiepass beinhalten?
Der
Energiepass wird folgendes beinhalten:
- eine
Gesamtbewertung der Energieeffizienz des Gebäudes
-
Vorschläge zur Modernisierung
-
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren, zur Bewertung und zu
den wichtigsten Kenngrößen
- Eine
Dokumentation der Verbrauchs- und Gebäudedaten enthalten.
Wie sieht
das konkret aus?
Mit Hilfe
des Energiepasses werden die untersuchten Gebäude nach einem
genormten Verfahren in verschiedene Effizienzklassen (die
gehen von A – I) eingeteilt. So steht der Buchstabe A sowohl
für sehr energiesparend konzipierte Neubauten (z.B.
Passivhäuser) als für auch energetisch sehr gut modernisierte
Altbauten. Auf der anderen Seite kennzeichnet der Buchstabe I
Gebäude die über keinerlei baulichen Wärmeschutz verfügen.
Neben der
Kennzeichnung des Gebäudes mit einem Label beantwortet der
Energiepass eine Fülle von Detailfragen:
Wie gut ist
der Wärmeschutz der Gebäudehülle (Wände, Dach, Keller,
Fenster, Türen)?
Wie hoch
sind die Energieverluste der Heizungsanlage?
Wie groß
sind die Kohlendioxidemmisionen? (Treibhausgase)
Wie groß
ist der Energiebedarf insgesamt?
Außerdem
sind im Energiepass Modernisierungstipps aufgelistet!
Im Rahmen
der Erstellung eines Energiepasses werden die Energieströme
eines Hauses bilanziert. Wo entstehen eigentlich
Energieverluste. Gibt es auch Gewinne?
Es gibt die
sogenannten Transmissionswärmeverluste. Das sind die
Energieverluste, die durch die Bauteile in die Außenluft
entweichen.
Dann gibt
es Lüftungsverluste, dass sind die Verluste, die, wie
der Name schon sagt durch Lüftung entstehen. Dabei sind sowohl
die Lüftungsverluste gemeint die gewollt sind, also z.B. durch
Lüftungsanlagen oder Fensterlüftung als auch die ungewollten
Verluste durch Fehlstellen und Fugen in der Konstruktion des
Gebäudes.
Als Drittes
sind die Erzeugerverluste zu nennen, dass sind die
Verluste die in der Heizungsanlage entstehen.
In der Tat
werden auch Gewinne berücksichtigt. Das sind zum einen
sogenannten solare Gewinne, also Gewinne die durch
Sonneneinstrahlung durch die Fenster entstehen. Dann gibt es
die internen Gewinne. Das sind alle Energiegewinne, die durch
Personen oder Geräte in einer Wohnung produziert werden. Die
Differenz von Verlusten und Gewinnen ist der Bedarf an
Heizenergie der im Gebäude verbraucht wird.
Wo
entweicht eigentlich die meiste Energie in einem Gebäude?
Als
Daumenwert kann man ungefähr sagen, dass ca. ein Drittel der
Energie Heizungsverluste sind. Ein weiteres Drittel entfällt
auf die Fenster eines Gebäudes, wobei die Hälfte durch das
Fenster an sich durchgeht und die andere Hälfte hinausgelüftet
wird. Das restliche Drittel entfällt auf die Dachfläche, die
Wände und den Keller.
Sind diese
Energieverluste in jedem Haus gleich verteilt?
Die
Wärmeverluste eines Hauses hängen von vielen Faktoren, wie dem
Haustyp (freistehend oder Reihenhaus), der Bausubstanz, dem
Zustand der Heizung und der Fenster ab. Genaue Aussagen über
die Wärmeverluste eines Hauses lassen sich nur durch eine
genaue Betrachtung des Gebäudes und eine wärmetechnische
Grobdiagnose, die von einem Fachmann durchgeführt werden muss,
machen.
Welche
Angaben müssen vorliegen, um einen Energiepass zu erstellen?
Es müssen
Angaben über die Geometrie und Lage des Hauses vorliegen.
Hierzu ist es von Vorteil wenn entsprechende Grundriss des
Gebäudes vorliegen. Liegen solche nicht vor, so muss im
schlimmsten Fall das Gebäude aufwändig aufgemessen werden.
Das Gebäude
sollte im Rahmen der Energiepasserstellung begangen werden.
Dabei kann man eventuell vorhandene Schwachstellen in der
Gebäudehülle erkennen und gleichzeitig die Heizungsanlage
begutachten. Von Vorteil, aber nicht unbedingt notwendig sind
die Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre. Hiermit kann das
Ergebnis der Berechnung auf seine Plausibilität geprüft
werden.
Warum
helfen neue Heizkessel überhaupt Energie zu sparen? Die
erforderliche Heizleistung bleibt doch dieselbe!
Heizkessel
wurden in der Vergangenheit meist erheblich überdimensioniert.
Das führt zu unnötigen Energieverlusten. Heutzutage ist der
Nutzungsgrad einer Heizungsanlage erheblich höher, als noch
bei alten Kesseln. Selbst eine Überdimensionierung wirkt sich
erheblich weniger negativ aus als früher. Bei alten
Heizkesseln, die vor 1980 eingebaut wurden, wird ca. nur 60 %
der produzierten Heizwärme tatsächlich genutzt bei neuen
Heizkesseln sind es ca. 90 %.
Wann sollte
man über den Austausch seines Heizkessels nachdenken?
- Bei nicht
bestandener Abgasprüfung
- Bei einem
Baualter über 20 Jahre (bei nur 15 Jahren würde ich den
Zustand der Anlage genau überprüfen)
- Bei
Überschreitung bestimmter Abgasverluste bzw. Abgastemperaturen
- Bei hohen
Oberflächentemperaturen
- Bei einer
größeren, kostenintensiven Reparatur
- Bei
Anschluss an das Gas- bzw. Fernwärmenetz
Bewertungskriterium im Energiepass ist der sogenannte
Primärenergiebedarf. Was muss man sich darunter vorstellen?
Der
Primärenergiebedarf schließt neben dem Heizenergiebedarf noch
den zusätzlichen energetischen Aufwand der Gewinnung,
Umwandlung (Bereitstellung) und Transport des Energieträgers
bis zur Verbrauchsstelle mit ein.
Wer kann
Energiepässe ausstellen? Welche Qualifikationen muss ein
Energiepassaussteller haben?
Die
Voraussetzung für das Erstellen eines Energiepasses haben alle
Bauvorlageberechtigten nach den jeweiligen Landesbauordnungen.
Das sind hier in Niedersachsen Architekten und Bauingenieure.
Außerdem haben auch zugelassene Vor-Ort Energieberater diese
Voraussetzung.
Welche
Möglichkeiten habe ich, schon jetzt einen Energiepass
ausstellen zu lassen? Gibt es Fördermöglichkeiten?
Momentan
gibt es wenig Möglichkeiten sich einen Energiepass ausstellen
zu lassen.
Für das
Ausstellen eines Energiepasses gibt es keine Fördermittel,
wohl aber für eine Vor-Ort Energieberatung. Bis zu 2/3 der
Kosten können vom Bund hierfür übernommen werden. Neben den im
Energiepass stehenden Angaben wird bei einer Vor-Ort
Energieberatung auch eine Wirtschaftlichkeits- bzw.
Kostenanalyse von möglichen Modernisierungsmaßnahmen
vorgenommen; etwas, was im Energiepass nicht vorgenommen wird.
Vor-Ort Energieberatungen können nur von zugelassenen
Energieberatern vorgenommen werden.
Was wird
gefördert?
Gefördert
wird die durchgeführte Gebäudeanalyse. Die Zuschussförderung
ermöglicht Beratungen zu Gebäuden, die vor 1984 bzw. 1989 errichtet
wurden. Die Gebäude müssen überwiegend, d.h. mehr als zur
Hälfte, zu Wohnzwecken genutzt werden.
Im Rahmen der Beratung können auch Leistungen zur
Fördermittelbeschaffung übernommen werden, so z.B. das
Ausstellen nötiger Ausweise zur Beantragung von KfW-Krediten.
Wer wird
gefördert und was kostet die Beratung?
Anspruch
auf Förderungen haben alle Gebäude- und Wohnungseigentümer,
sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Die
Kosten richten sich nach der Zahl der Wohneinheiten, für ein
Ein- bzw. Zweifamilienhaus kostet die Beratung 450 €, davon
trägt der Bund 300 €.
Kann man
durch den Energiepass sehen, was am Haus zu verbessern ist?
Im
Energiepass stehen Modernisierungstipps. Und die zu erwartende
Verbesserung des Energieverbrauchs bzw. die zu erwartende
Verbesserung des Energielabels.
Gibt es
auch eine Übersicht über zu erwartende Kosten einer
Modernisierung? Welche Aussagen gibt es über die
Wirtschaftlichkeit bzw. Dringlichkeit einer
Modernisierungsmaßnahme?
Im
Energiepass sind keine Angaben über zu erwartende Kosten
vorgesehen. Insofern wird auch keine Aussage über die
Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme getroffen. Auch die
Dringlichkeit einer solchen Maßnahme in Bezug auf zu
erwartende Bauschäden wird nicht weiter behandelt.
Wenn mein
Gebäude eine schlechte Bewertung im Energiepass hat, muss ich
es dann sanieren?
Aus den
Ergebnissen des Energiepasses kann man keine direkte
Sanierungsverpflichtung ableiten. Allerdings soll ein
schlechtes Energielabel dem Hausbesitzer einen Anreiz zur
Modernisierung geben. Man erhofft sich durch ein schlechtes
Energielabel eine schlechtere Vermarktbarkeit, weil dann jeder
potentielle Mieter bzw. Käufer gewarnt ist, dass er mit hohen
Nebenkosten zu rechnen hat.
Welche
Maßnahmen bezüglich Energieeinsparung muss ich unabhängig vom
Energiepass auf jeden Fall in meiner Immobilie vornehmen?
- Nicht
begehbare und zugängliche oberste Geschossdecken (also alle
Spitzböden) müssen bis zum 31.12.2006 auf einen
Mindestwärmestandard gedämmt werden. Das entspricht einer
Dämmstärke von ungefähr 12 cm.
- Alle
Heizkessel die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden,
müssen bis zum 31.12.2003 durch einen Niedertemperatur- oder
Brennwertkessel ersetzt werden.
- Alle
zugänglichen, ungedämmten Verteilungsleitungen und Armaturen
in unbeheizten Räumen müssen ebenfalls bis zum 31.12.2006
gedämmt werden, wie es der heutige Neubaustandard erfordert.
Wer
kontrolliert das?
Niemand.
Verschiedene Durchführungsverordnungen der einzelnen
Bundesländer weisen darauf hin das der Energiepassaussteller,
der verantwortliche Planer, oder der Energieberater
verpflichtet ist, stichprobenartig zu überprüfen, ob die
vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich ausgeführt worden
sind. Im Streitfall, zum Beispiel wenn bei dem Verkauf eines
Gebäudes ein zu günstiges Energielabel festgestellt wird, wird
zu ermitteln sein, wer für die falschen Daten verantwortlich
ist, der Planer durch falsche Datenermittlung oder der
Hausbesitzer durch falsche Angaben.
Muss ich
nach einer Sanierung einen neuen Energiepass erstellen lassen?
Der
Energiepass hat eine Gültigkeit von maximal 10 Jahren. Da sie
durch eine Sanierung die energetische Qualität des Gebäudes
nicht verschlechtern dürfen, kann sich auch das Energielabel
durch die Sanierung nicht verschlechtern. Es kann also nur von
marketingtechnischem Interesse sein, wenn man sich einen neuen
Energiepass nach einer Sanierung ausstellen lässt.
Was
erwartet mich bei einer Beratung?
Der Berater
schließt mit Ihnen einen Dienstvertrag, in dem die Leistungen
der Beratung festgeschrieben sind:
Teil I:
Der Berater ermittelt anhand aller Gebäudeteile, der
Wärmetechnik und des Nutzerverhaltens den Ist-Zustand. Zweck
dieser Erhebung ist das Auffinden von Schwachstellen der
Gebäudehülle und Wärmetechnik.
Teil II: Anhand der gewonnen Werte erstellt der Berater
nach Ihren Wünschen, anhand der anerkannten Regeln der Technik
und auf Grund der neuen Energieeinspar-Verordnung (EnEV)
Sanierungsvorschläge, die einzeln bezüglich der
Einsparmöglichkeiten und der Wirtschaftlichkeit bewertet
werden.
Neben Maßnahmen am Gebäude werden auch solche an der
Wärmetechnik untersucht, darüber hinaus können
unterschiedliche Konzepte vergleichend dargestellt werden, so
z.B. der Vergleich einer Erdgasfeuerung mit einer
Holzpelletfeuerung oder die Bewertung des Ertrages einer
Solaranlage.
Teil III: Alle Ergebnisse werden in einem Bericht
detailliert und übersichtlich dargestellt. Nach Prüfung des
Berichtes durch das BAFA werden in einem Abschlussgespräch
sämtliche noch offenen Fragen geklärt.
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